Die Bewachungserlaubnis bezeichnet in Deutschland die behördliche Erlaubnis, gewerblich fremdes Leben oder Eigentum zu bewachen. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich im § 34a Gewerbeordnung sowie in der Bewachungsverordnung.
In der Bewachungsverordnung ist geregelt,
welche Qualifikationen eine Sicherheitskraft
für eine Tätigkeit in dem Gewerbe absolviert
haben muss. Die Ordnungsämter überprüfen
auf kommunaler Ebene die Einhaltung der
BewachVO. Die Verordnung ist für die Sicherheitsbranche von grundlegender
Bedeutung.
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