Während dieser Schulungen vermitteln Ihnen erfahrene Dozenten die rechtlichen Grundlagen, die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutz- und Evakuierungshelfers sowie die Einleitung von Erstmaßnahmen im Brandfall (Brandmeldung, Bekämpfung von Entstehungsbränden, Räumung/Evakuierung des Gebäudes).
Anschließend werden Ihnen praktische Beispiele vorgeführt, wie z. B.: Was passiert mit einer Spraydose, wenn diese mit Feuer in Berührung kommt? Wie entsteht ein Fettbrand? Was passiert, wenn Wasser auf brennendes Öl gegossen wird? Sie werden die Handhabung von Feuerlöschern erlernen und selber ein Übungsfeuer an einem Simulationsgerät löschen. Die Ernennung zum/zur Brandschutz- und Evakuierungshelfer/in erfolgt u.a. auf der Basis des §10 Arbeitsschutzgesetz „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“ und der „Unfallverhütungsvorschrift – Grundsätze der Prävention (DGUV Vorschrift 1)“.
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